Autodiebstahl: Was tun wenn das Auto weg ist?

Ist das Auto nicht mehr da, wo man es abgestellt hat, gerät man schnell unter Stress. Wie verhält man sich, wenn das Auto vermutlich gestohlen wurde? Wer muss verständigt werden und welche Fristen sind einzuhalten?

Jährlich werden in Deutschland etwa 40.000 Autos als gestohlen gemeldet. Findet man sein Auto nicht mehr an dem Platz, an dem man es abgestellt hat, sollte man jedoch zunächst überprüfen, ob man auch an der richtigen Stelle sucht. Allzu leicht steigt man im Parkhaus auf der falschen Etage aus oder verliert auf großen Parkplätzen die Orientierung. Ist man sich sicher, dass das Auto weg ist, sollte man als erstes die Polizei benachrichtigen. Die Beamten können darüber Auskunft geben, ob der Wagen vielleicht abgeschleppt und versetzt wurde, weil er zum Beispiel eine Zufahrt blockiert hat.

Wenn auch der Polizei nichts über den Verbleib des Fahrzeugs bekannt ist, muss Strafanzeige bei der nächsten Polizeidienststelle gestellt werden. Hierbei ist es wichtig, möglichst genaue Angaben zu machen und im Diebstahlprotokoll zu vermerken. Auch Fotos vom Abstellplatz des Autos können hierbei hilfreich sein. Es werden auch Details zur Ausstattung des Wagens, zum Kilometerstand und der Anzahl der Schlüssel vermerkt.

Nachdem die Strafanzeige gestellt ist, muss das Auto bei der Kfz-Zulassungsstelle abgemeldet und stillgelegt werden. Hierfür benötigen Sie den Fahrzeugschein, der von der Zulassungsstelle einbehalten wird. Ist das Auto finanziert, geleast oder ein Firmenwagen, müssen Sie auch die finanzierende Bank, den Leasinggeber bzw. die Firma über den Verlust informieren.

Als nächstes müssen Sie den Diebstahl Ihrer Kaskoversicherung melden. Hierzu brauchen Sie das Diebstahlprotokoll der Polizei, die Abmeldebestätigung der Zulassungsstelle, den Kfz-Brief und die vorhandenen Schlüssel für ihr Fahrzeug. Von allen eingereichten Dokumenten sollten sie zuvor Kopien anfertigen, um bei strittigen Punkten der Schadensregulierung etwas in der Hand zu haben. Für die Meldung bei der Kaskoversicherung haben Sie nur eine Woche Zeit. Für die Versicherung müssen Sie außerdem einen Fragebogen ausfüllen, der zum Teil die Selben Fakten abfragt, wie das Protokoll der Polizei. Die Versicherung prüft die Daten aus dem Diebstahlprotokoll auf eventuelle absichtlich gemachte falsche Angaben. Insbesondere beim Nachweis des Kilometerstands sind Vermerke in Scheckheft oder Rechnungen, wie sie bei Werkstattbesuchen üblich sind, hilfreich.

Wird das Fahrzeug nicht innerhalb eines Monats wiedergefunden, so steht Ihnen von der Versicherung der Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt der Entwendung zu. Dieser wird von einem Sachverständigen der Versicherung festgelegt. Ist das Auto weniger als 18 Monate alt und wurde dieser als Neuwagen gekauft, bestehen gute Chancen, den vollen Kaufpreis erstattet zu bekommen. Wer jedoch grob fahrlässig gehandelt hat und beispielsweise den Schlüssel im Fahrzeug stecken gelassen hat, dessen Versicherung zahlt nicht. Taucht der gestohlene Wagen innerhalb eines Monats wieder auf, müssen Sie ihn zurücknehmen. Für Schäden, die beim Diebstahl entstanden sind, haftet die Versicherung. Dies gilt allerdings nicht bei Vandalismus, wie aufgeschlitzten Polstern oder ähnlichen Schäden.


© Copyright Autokredit Center. Dieser Artikel ist urheberrechtlich geschützt und wurde geschrieben für Autokredit Center