Bundestag beschließt Gesetz zur Pkw-Maut ab 2016

Das Gesetz zur Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) für Autobahnen und Bundesstraßen soll laut dem Beschluss im Bundestag ab 2016 in Kraft treten.

Insgesamt haben knapp 430 Abgeordnete im Bundestag für die Einführung der Pkw-Maut zugestimmt. Nicht zugestimmt haben dagegen rund 128 Stimmen, sechs Parlamentarier gaben bezüglich des neuen Gesetztes keine Stimme ab.

Mit der Einführung der Pkw-Maut sollen jährlich zirka 500 Millionen Euro für den Straßenbau in Deutschland verwendet werden, so der Verkehrsminister der CSU. Die Infrastrukturabgabe muss von allen Nutzern, die auf Autobahnen oder Bundesstraßen fahren bezahlt werden. Ausländische Fahrzeughalter müssen nach dem neuen Gesetz keine Abgaben leisten, wenn sie für den Güterverkehr und Transport die Bundesstraßen nutzen. Mit dieser gesetzlichen Regelung soll eine Belastung im kleinen Grenzverkehr vermieden werden.

Die Pkw-Maut zielt auf Fahrer von Autos, die in Deutschland nicht zugelassen sind. Fahrzeughalter mit zugelassenen Autos zahlen genau wie ausländische Fahrer eine Pkw-Maut, jedoch wird der deutsche Bürger im Nachhinein in der Kfz-Steuer entlastet. Eine Entlastung bei der Kfz-Steuer bedeutet gleichzeitig, dass die Pkw-Maut dann nur von den Fahrzeughaltern aus dem Ausland bezahlt werden muss.

Ab 2016 sind alle deutschen Autofahrer verpflichtet, eine Jahresvignette zu kaufen. Fahrzeughalter außerhalb von Deutschland können zwischen einer Jahresvignette, Zehn-Tage oder Zwei-Monats-Vignette wählen. Die Preise für die Vignetten sind abhängig von der Größe und dem Schadstoffausstoß der jeweiligen Autos. Die EU sieht vor, dass neue Gesetz auf Diskriminierung von Ausländern zu prüfen, zu erwarten ist auch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).


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