Die Anmeldung eines Zweitwagens bei der jeweiligen Kfz-Zulassungsstelle erfolgt oftmals für die Familie oder deren Kinder aber auch in Einzelfällen für anderweitige private Zwecke.
Allgemein gilt als Zweitwagen als Fahrzeug, wenn dieser auf den Halter des Erstwagens zugelassen wird oder wenn der Erstwagen dem Ehegatten/Partner (Partnerregelung) gehört. Mit der Partnerregelung ist es möglich, den vorhandenen Rabatt des Erstwagens auf den Zweitwagen anrechnen zu lassen. Für viele Familien ist die Anschaffung eines Zweitwagens bei Nachwuchs zwingend, da mehr Platz im Auto benötigt wird.
Doch vor dem Kauf eines neuen oder gebrauchten Zweitwagens ist es sehr wichtig verschiedene Versicherungsgesellschaften hinsichtlich der angebotenen Konditionen zu vergleichen, die Unterschiede und Varianten sind teilweise erheblich.
Zudem ist es sehr ratsam, die Zweitwagenversicherung als getrennte Versicherung und Vertrag des anderen Fahrzeugs (Erstwagen) anzumelden. Wenn der Fahrzeughalter eines Zweitwagens in einem Unfall verwickelt ist, wirkt sich dieser im Falle einer getrennten Versicherung nicht auf die Einstufung der Schadenfreiheitsklasse des Erstwagens aus. Die Frage die sich für viele Käufer eines Zweitwagens stellt ist ob die Anmeldung eines Zweitwagens auf die schon vorhandene Versicherung des Erstwagens erfolgen muss. Es gibt einige Anbieter auf dem Markt die es erlauben eine Zweitwagenversicherung anzumelden, obwohl der Erstwagen bereits bei einer anderen Versicherungsgesellschaft angemeldet wurde.
Zweitwagenversicherung: Welche Unterlagen werden benötigt?
Sowohl für den Erstwagen als auch für den Zweitwagen müssen Käufer eines Autos wichtige Unterlagen wie zum Beispiel Fahrzeugdaten, Rabattnachweis aus der Vorversicherung der Versicherungsgesellschaft vorlegen.
Günstige Einstufung in die Zweitwagenversicherung
Damit eine günstige Einstufung der Schadenfreiheitsklasse in die Zweitwagenversicherung gewährleistet werden kann, müssen mehrere Bedingungen und Voraussetzungen erfüllt werden. Die Versicherungsgesellschaften möchten zuerst wissen, auf welche Person der Wagen überhaupt zugelassen ist, oder wird. Auch wird überprüft, ob der Versicherungsnehmer gleichzeitig der Fahrzeughalter des anzumeldenden Zweitwagens ist. Ausschlaggebend ist auch, ob nur eine oder mehrere Personen das Auto im Straßenverkehr verwenden. Je weniger Personen es sind, desto günstiger ist die Versicherung für den Zweitwagen.
Aus Sicht der Versicherungen wird das Mindestalter von 24 oder 25 Jahren der Versicherungsnehmer vorausgesetzt um einen günstigeren Tarif auszuwählen. Mit der Festlegung des Mindestalters wollen die Anbieter einer Zweitwagenversicherung ein höheres Schadensrisiko von Fahranfängern vermeiden. Eine weitere Bedingung die zur günstigen Einstufung beitragen kann, ist die erreichte Schadenfreiheitsklasse des Erstwagens. Wenn der Erstwagen eine SF-Klasse ½ besitzt, so kann der Zweitwagen ebenfalls in die Schadenfreiheitsklasse ½ oder bei manchen Anbieter sogar höher eingestuft werden. Wichtig ist auch, dass der Zweitwagen in den meisten Fällen nur zu privaten Zwecken und nicht für Gewerbezwecke genutzt wird.
Fahranfänger und Zweitwagenversicherung
Für Fahranfänger die sich ein eigenes Auto leisten möchten ist es besonders vorteilhaft, das Auto z. B. auf einen Erziehungsberechtigten anzumelden. Denn bei Anmeldung auf den eigenen Namen wird das Fahrzeug in die Schadenfreiheitsklasse 0 eingestuft. Abhängig davon zahlen Fahranfänger hohe Beiträge, im Regelfall zwischen 230 und 240 Prozent bei den Versicherungen. Erfolgt die Anmeldung auf ein Elternteil, kann das Auto als Zweitwagen angesehen und in eine höhere SF-Klasse eingestuft werden. Mit dieser Versicherungsvariante können Fahranfänger gerade zu Beginn hohe Kosten einsparen. Bei einer Zweitwagenversicherung erfolgt jährlich eine Neueinstufung in das System der SF-Klassen. Eine günstige Einstufung bekommt derjenige, der 12 Monate unfallfrei fährt. Eine Rückstufung der SF-Klasse erfolgt, wenn innerhalb eines Jahres ein oder mehrere Unfälle verursacht wurden.
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