Das neue Jahr bringt auch für Autofahrer einige Veränderungen mit sich. QR-Codes auf Nummernschildern und die Möglichkeit zur An- und Abmeldung von Fahrzeugen von zuhause aus sind dabei die wichtigsten Neuerungen.
Wer sein Auto an- oder abmelden wollte, der musste in der Vergangenheit oft viel Zeit für einen Behördengang einplanen. Die örtlichen Zulassungsbehörden waren meist überlaufen und so wird das neue Verfahren hoffentlich zu verkürzten Wartezeiten auf den Ämtern führen. Neu angemeldete Fahrzeuge bekommen ab Januar 2015 einen QR-Code auf dem Nummernschild und im Fahrzeugschein mit dem die Sicherheit des Online-Verfahrens sichergestellt werden soll. Geplant ist die Online-Schaltung eines speziellen Internetportals des Kraftfahrtbundesamts zum 01.01.2015. Ob der Termin eingehalten werden kann ist jedoch noch fraglich. Im Laufe des Jahres wird das Onlineverfahren zur Abmeldung jedoch auf jeden Fall verfügbar sein. Die Möglichkeit zur Online-Zulassung soll genauso später folgen wie auch die Wiederzulassung von Fahrzeugen über das Portal.
Ab dem 1. Januar 2015 müssen Autofahrer beim Umzug in einen anderen Landkreis keine neuen Nummernschilder mehr an ihr Fahrzeug anbringen. Die Mitnahme des alten Kennzeichens ist nun in gesamt Deutschland möglich. In Hessen und Schleswig-Holstein wurde die Mitnahme bereits erfolgreich getestet. Die Ummeldung wird nun lediglich im Fahrzeugschein vermerkt. Die neue Regelung spart dem Verbraucher das Geld für die Anfertigung neuer Kennzeichen.
In Neuwagen muss ab diesem Jahr außerdem das automatische Notrufsystem E-Call verbaut sein. Das System setzt beim Aufblasen des Airbags einen Notruf an die Nummer 112 ab bei dem die genaue Positionsangabe bereits mit übermittelt wird. Zusätzlich wird eine Sprachverbindung zur Kontaktaufnahme aufgebaut. Ab Oktober 2015 ist das System europaweit für neue Modelle von PKW und leichten Nutzfahrzeugen vorgeschrieben.
Auch bei den Typklassen der Kfz-Haftpflicht ändert sich einiges, denn zahlreiche Fahrzeuge werden neuen Typklassen zugeordnet. Dabei kann es sowohl zu Hochstufung, als auch zu Herunterstufung von Fahrzeugen kommen. Mit einer Hochstufung geht laut des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auch meist eine Erhöhung des Beitragssatzes einher. Eine Einstufung in eine niedrigere Typklasse bedeute jedoch nicht zwangsläufig auch niedrigere Beiträge. Rund ein Viertel aller Fahrzeuge ist laut GDV von Änderungen betroffen.
Ab 2015 müssen alle neu verkauften Verbandskästen die geänderte DIN-Norm 13164 erfüllen, die seit 2014 bereits in Kraft ist. Alte Verbandskästen dürfen allerdings noch bis zum Ablaufdatum weiter genutzt werden. Die neuen Kästen berücksichtigen neueste medizinische Erkenntnisse.
Was jedoch nicht in 2015 kommen wird, ist die geplante PKW-Maut. Diese ist auf das Jahr 2016 verschoben worden. In diesem Jahr werden lediglich die Gebühren für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen auf Autobahnen und Bundestraßen vereinheitlicht.
Ab Januar 2015 gilt die Euro 6 Abgasnorm dann für alle Neuwagen und Erstzulassungen. Der Grenzwert für den Ausstoß von Stickstoffoxiden wurde für Dieselfahrzeuge von 180mg/km auf 80mg/km reduziert. Für Benziner ändert sich nichts, weil sie generell weniger Schadstoffe ausstoßen und der aktuelle Grenzwert beibehalten wird.
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