Bilanz zum Blitzmarathon 2015

Der Europaweite Blitzmarathon ist zu Ende. Die Bilanz der Polizei in Deutschland ist positiv, denn die Anzahl der mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzten Autofahrer war geringer, als im vergangenen Jahr. Wer geblitzt wurde, der kann in einigen Fällen einem Bußgeld oder Fahrverbot entgehen.

In diesem Jahr fand zum ersten Mal ein europaweiter Blitzmarathon statt. In Deutschland waren am 16. und 17. April 13.000 Polizisten an über 7000 Messstellen im Einsatz. Alle Blitzstellen wurden für die Aktionstage bereits vorab bekannt gegeben, da man keine Autofahrer abzocken wolle. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bestätigte: „Unser Ziel ist, das Problembewusstsein der Autofahrer für zu hohe Geschwindigkeiten zu schärfen. Im vergangenen Jahr sind 3368 Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben gekommen. Die häufigste Ursache der Unfälle ist dabei „nicht angepasste Geschwindigkeit“.

In Deutschland werden solche kontrollintensiven Tage bereits seit Längerem für die Schärfung des Bewusstseins der Autofahrer für die Gefährlichkeit des Rasens genutzt. Diesmal wurden 91.000 Autofahrer mit überhöhter Geschwindigkeit erwischt. Die Beanstandungsquote lag mit 2,8 Prozent knapp unter der des Blitzmarathons vom vergangenen September mit 3,0 Prozent. Der Chef der Innenministerkonferenz der Länder, Roger Lewentz (SPD) begrüßte diese Entwicklung: „Die geringe Beanstandungsquote zeigt, dass niemand im Straßenverkehr rasen muss und darf“.

Wer direkt nach dem Verstoß heraus gewunken wird und bezüglich der überhöhten Geschwindigkeit befragt wird, der sollte keine Gründe angeben und ist auch nicht zu einer Aussage verpflichtet. Dasselbe gilt für einen nachhause geschickten Aufklärungsbogen. Wer beispielsweise einen dringenden Termin als Begründung angibt, dem kann Vorsatz zur Last gelegt werden. Hierdurch kann die Strafe doppelt so hoch ausfallen, wie bei Fahrlässigkeit. Ohne Angabe von Gründen wird zu Gunsten des Fahrers die niedrigere Strafe angesetzt.

Wer einen Rechtsanwalt einschaltet, der kann das Messverfahren selbst überprüfen lassen. Können Messfehler nicht ausgeschlossen werden, so können Geschwindigkeitsabschläge gemacht werden, was unter Umständen zu einer niedrigeren Strafe führt. Die Kosten trägt in der Regel die Rechtschutzversicherung. Auch beim Bußgeldverfahren selbst wirken sich Fehler positiv für die Temposünder aus. Die Verjährungsfrist beträgt lediglich drei Monate. Wird der Bußgeldbescheid zu spät zugestellt, muss die Strafe nicht mehr verbüßt werden. Rechtsanwälte gehen davon aus, dass viele Bußgeldverfahren fehlerhaft sind. Der Gang zum Anwalt kann sich also lohnen, insbesondere wenn es sich um Verstöße mit Punkten in Flensburg handelt.

 


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