Der EU-Ministerrat hat einen Verordnungsentwurf für die Typgenehmigungen für den Einbau von Notrufsystemen in Fahrzeuge beschlossen. Der Entwurf ebnet den Weg für das ab 31. März 2018 europaweit verpflichtende eCall Notrufsystem aber auch für konkurrierende Produkte anderer Anbieter.
Das sogenannte eCall Notrufsystem soll pro Jahr geschätzte 2500 Verkehrstote in Europa verhindern. Das ist jedenfalls das Ziel der Europäischen Union, das mit der gesetzlichen Verpflichtung zum Einbau von eCall in Neuwagen ab dem 31. März 2018 verfolgt wird. Vor allem in abgelegenen Gegenden sollen so Rettungskräfte schneller vor Ort sein und wertvolle Minuten für das Retten von Leben bringen.
Bei einem Unfall soll durch eCall automatisch eine SMS an die Rettungsleitstelle versendet werden, in der die Fahrzeugklasse, die Treibstoffart sowie der genaue Ort des Unfalls mitgeteilt werden. Gleichzeitig wird eine Sprachverbindung zum Insassen aufgebaut. So können weitere Informationen über den Zustand der Insassen oder auch etwaige Fehlmeldungen abgeklärt werden. Der Notruf soll auch per Hand ausgelöst werden können. Die so versendeten SMS und Sprachverbindungen sollen für den Nutzer kostenlos sein und von den Mobilfunkbetreibern bevorzugt behandelt werden.
Viele Autohersteller haben bereits damit begonnen, ein privatwirtschaftliches Netz für automatische Notrufsysteme in Kraftfahrzeugen aufzubauen, da der Termin für das eCall immer weiter nach hinten verschoben wurde. Der aktuell verabschiedete Verordnungsentwurf sieht nun vor, dass diese Systeme von Drittanbietern ebenfalls verbaut werden dürfen, solange eCall ebenfalls im Auto vorhanden ist.
Die von eCall erhobenen Daten sollen nach einem Unfall einfach vom Autobesitzer gelöscht werden können. Dies soll Bedenken der Datenschützer zerstreuen. Viel bedenklicher sind allerdings die Herstellereigenen Systeme, bei denen nicht bekannt ist, welche Daten genau gesammelt werden. Auch werden hier nicht die Rettungsstellen direkt kontaktiert, sondern zunächst ein Call-Center des Herstellers benachrichtigt, das dann weitere Maßnahmen einleitet. Hierdurch ergibt sich bei diesen sogenannten Zusatzdiensten die Frage nach der Abrufbarkeit der Daten durch Dritte, wie beispielsweise den ADAC. Der sogenannte Werkstattruf bei Pannen ruft dabei besonders viele Proteste hervor, denn der Markt für Autoreparaturen und Ersatzteile ist stark umkämpft. Die EU-Regelungen für eCall befassen sich jedoch bisher in keiner Weise mit diesen Zusatzdiensten und deren wettbewerblichen Aspekten.
Die Kommunikation all dieser Zusatzdienste wird über die eCall-Schnittstelle koordiniert. Diese wird ab dem offiziellen Start von eCall am 31.03.2018 zu Verfügung stehen. Die benötigte Infrastruktur solle bereits bis Oktober 2017 installiert sein. Die Automobilindustrie hat angekündigt, bis dahin einen Lösungsansatz auszuarbeiten, der Datensicherheit und Datenschutz berücksichtigt. Auch die Versicherer sind sehr an diesen Daten interessiert. Verbraucherschützer warnen bereits vor einem gläsernen Autofahrer. Es ist fraglich, wie viel Kontrolle der Besitzer eines Kraftfahrzeugs über den Umfang dieser Zusatzdienste und die daraus gewonnen Daten haben wird.
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