Die beschlossene Pkw-Maut in Deutschland erfordert das Mitwirken der ausländischen Zulassungsbehörden. Ob diese sich dabei kooperativ zeigen werden, ist allerdings fraglich. Österreich und die Niederlande haben bereits angedroht, gegen die Pkw-Maut in Deutschland zu klagen.
Ende Oktober hat Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) seine endgültigen Pläne für die Pkw-Maut auf deutschen Straßen vorgestellt. Ab 2016 soll sie nun kommen. Überraschend ist dabei, dass die Bezahlung nicht mittels Vignetten überwacht werden soll, sondern die Kfz-Kennzeichen sollen beim Erwerb der Maut registriert und elektronisch überwacht werden. Durch den Wegfall der Druck- und Versandkosten für Vignetten hofft Dobrindt, die Einnahmen durch die Maut maximieren zu können.
Datenschützer haben bereits Bedenken geäußert, es könnten so Profile vom Fahrverhalten der Autofahrer angelegt werden. Dobrindt wies diese Vorwürfe zurück. Man habe höchstmögliche Datenschutzvorkehrungen getroffen. Nach der Abfrage, ob der jeweilige Nutzer die erforderliche Abgabe entrichtet hat, würden die Daten des Kontrollpunktes sofort wieder gelöscht.
Für Deutsche gilt die Mautpflicht auf Autobahnen und auf Bundesstraßen, um zu verhindern, dass Deutsche Autofahrer die Vergünstigungen bei der Kfz-Steuer, mit der die Maut verrechnet wird, einstreichen, ohne die Pkw-Maut zu zahlen. 130 Euro wird der Jahresbeitrag je nach Schadstoffklasse und Hubraum maximal betragen. Durch die geplante Reform der Kfz-Steuer bleibt für Deutsche Autofahrer jedoch die jährliche Belastung gleich, da diese um den jeweiligen Betrag gesenkt wird.
Ausländische Autofahrer müssen lediglich für die Benutzung von Autobahnen die Maut entrichten, da viele Gemeinden in Grenznähe bei einer Mautpflicht auf Bundesstraßen befürchteten, Einnahmen durch ausländische Tagesgäste einzubüßen. Ausländische Fahrer können neben dem Jahresbeitrag auch Maut für 10 Tage oder zwei Monate entrichten.
Die Kontrollen sollen durch das Bundesamt für Güterverkehr durchgeführt werden. Wer als Nicht-Zahler an einer Mautkontrollstelle vorbei fährt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 260 Euro plus dem Jahresentgelt für die Maut rechnen. Da deutsche Autofahrer die Maut generell zu entrichten haben, ist zu erwarten, dass bei Kontrollen in der Hauptsache ausländische Fahrzeuge kontrolliert werden und für Bußgelder herangezogen werden. Kann das Bußgeld nicht vor Ort verhängt werden, sind die deutschen Behörden auf die Mitarbeit der jeweiligen Zulassungsbehörden des Herkunftslandes angewiesen. Da die Maut im Ausland aber sehr kritisch betrachtet wird, ist die reibungslose Kooperation der Behörden eher unwahrscheinlich.
Auch ist noch fraglich, ob das geänderte Konzept nicht doch gegen das Europarecht verstößt und ausländische Autofahrer in Deutschland diskriminiert. Österreich und die Niederlande haben bereits angekündigt, gegen die Maut Klage beim Europäischen Gerichtshof einzureichen. Dieser müsste dann prüfen, ob Ausländer durch die Pkw-Maut systematisch stärker belastet würden, als Deutsche Autofahrer.
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